Mittwoch, 5. November 2008

Gefährliche Hunde

In etlichen Bundesländern sind inzwischen Normenkontrollklagen gegen die Hunde-Verordnungen eingereicht worden. In Baden-Württemberg, Berlin und Rheinland-Pfalz wurden die Verordnungen bestätigt. Sie sind damit weiterhin in Kraft.
In anderen Bundesländern wurden die Verordnungen zum Teil für nichtig erklärt und neue Verordnungen oder Gesetze in Kraft gesetzt, die meist aber auch Rasselisten enthalten (z. B. Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen).
Die »Kampfhunde«-Verordnung von Sachsen-Anhalt wurde aufgehoben, eine neue ist zurzeit offensichtlich nicht geplant.
Einige Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Lediglich in Thüringen ist seit März 2000 eine Verordnung in Kraft, die keine Rasseliste enthält und die Gefährlichkeit einzelner Hunde nicht aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit, sondern aufgrund ihres Verhaltens definiert. #

Hier kann man mehr dazu lesen